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Ratgeber:
Pflichtumtausch von Führerscheinen: 3. Umtauschwelle beginnt

FFO (pm). Die zweite Staffel des Führerscheinumtausches betraf die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964. Die bei diesem Personenkreis noch vorhandenen Papierdokumente sollten zum 19. Januar 2023 in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht sein.

Die nächste Staffel des Führerscheinumtausches betrifft aktuell die Fahrerlaubnisinhabenden der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970, welche noch im Besitz eines Papierdokumentes sind. Diese müssen bis 19. Januar 2024 umgetauscht werden.

Die Fahrerlaubnisinhabenden der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964, die die gesetzte Frist bis zum 19. Januar 2023 zum Umtausch nicht einhielten, nehmen nun mit einem ungültigen Führerschein am Straßenverkehr teil. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die seitens der Polizei mit 10,00 Euro Verwarnungsgeld geahndet werden kann. Es wird dringend empfohlen, den Umtausch vorzunehmen.

Die aktuell Betroffenen der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 sollten die gesetzte Frist im Blick behalten und sich im Laufe des Jahres 2023 um den Umtausch bemühen. Zum Umtausch des Führerscheines ist die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Frankfurt (Oder) rechtzeitig telefonisch unter 0335 552-3120 oder per E-Mail an Fahrerlaubnisbehoerde@frankfurt-oder.de zu kontaktieren. Die für den Umtausch notwendigen Unterlagen werden dann postalisch zugesandt.

Eingetragen am 30.01.2023 um 10:11 Uhr.
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