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Eisenhüttenstadt (pm). Eine Bewerbung ist noch möglich! Für die Amtszeit vom 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden wieder Freiwillige gesucht, die ehrenamtlich als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung an Strafprozessen am Amtsgericht oder Landgericht Frankfurt (Oder) teilnehmen.
Die Stadtvertretung schlägt doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Die Voraussetzungen? Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in Eisenhüttenstadt wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Außerdem sollten Schöffen über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Zusätzlich müssen ehrenamtliche Richter Beweise würdigen, das bedeutet, die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, muss sich bewusst sein, dass das Urteil in das Leben eines Menschen eingreift. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden. Interessenten für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl in ein Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen können sich bis zum 28.02.2023 zu bewerben.
Weitere Informationen zur Bewerbung und den Voraussetzungen erhalten Interessenten in der Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt bei Frau Nicole Renner, Fachbereich Bürgerdienste, telefonisch unter 03364 566-225, per Mail an nicole.renner@eisenhuettenstadt.de und auf der Homepage der Stadt Eisenhüttenstadt unter folgendem Link: Neue Schöffen dringend gesucht (eisenhuettenstadt.de) |