
|
- Frankfurt (Oder) hat erfolgreich am Städtewettbewerb Papieratlas 2020 teilgenommen - Schuleingangsuntersuchungen werden vorerst bis 7. Februar 2021 ausgesetzt
Frankfurt (Oder) hat erfolgreich am Städtewettbewerb Papieratlas 2020 teilgenommen
Auch im Jahr 2020 hat die Stadt Frankfurt (Oder) erfolgreich am Städtewettbewerb Papieratlas teilgenommen.
Der Papieratlas bildet den Papierverbrauch und den Anteil von Papier mit dem Blauen Engel in deutschen Städten, Landkreisen und Hochschulen ab. Die 99 Groß- und Mittelstädte erreichten zuletzt mit einer durchschnittlichen Recyclingpapierquote von 91 Prozent eine neue Bestmarke.
Die Stadt Frankfurt (Oder) setzte im Jahr 2019 in der Verwaltung 95,99 Prozent Recyclingpapier mit dem Blauen Engel ein. Zukünftig ist geplant, den Anteil von Recyclingpapier konstant zu halten und weiterhin zu erhöhen. Oberbürgermeister René Wilke verwendet beispielsweise für interne und externe Korrespondenz ausschließlich Recyclingpapier mit dem Blauen Engel.
Durch den Einsatz von Recyclingpapier wurde in Frankfurt (Oder) eine Einsparung von 773.136 Liter Wasser und 159.219 kWh Energie erreicht.
Der Papieratlas wurde 2008 von der Initiative Pro Recyclingpapier ins Leben gerufen, um mittels eines Wettbewerbs die Verwendung von Recyclingpapier mit dem Blauen Engel in den Städten voranzubringen. Seit 2016 können sich Hochschulen und seit 2018 auch Landkreise an eigenen Wettbewerben beteiligen. Partner sind das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Landkreistag sowie der Deutsche Hochschulverband.
Weitere Informationen zur Initiative bieten die Websites www.papiernetz.de sowie www.papieratlas.de. --------------------------------------------------------------------------------- Schuleingangsuntersuchungen werden vorerst bis 7. Februar 2021 ausgesetzt
Die diesjährigen Schuleingangsuntersuchungen finden aufgrund der derzeitigen COVID-19 Lage bis vorerst 7. Februar 2021 nicht statt. Bei Wiederaufnahme der Untersuchungen werden die Eltern rechtzeitig von den Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes Frankfurt (Oder) informiert.
Laut Brandenburgischem Schulgesetz (BbgSchulG) § 37 Abs. 1 besteht für alle Kinder vor Beginn der Schulpflicht die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter teilzunehmen. Die Schulleitungen entscheiden unter Berücksichtigung der Untersuchungsergebnisse über die Aufnahme in die Schule.
Die schulärztlichen Untersuchungen sollen laut Grundschulverordnung § 4 Abs. 5 bis Ende April des Jahres der Einschulung abgeschlossen sein. Aufgrund der gegenwärtigen Ausnahmesituation wird dies jedoch bis zum Versenden der Aufnahmebescheide nicht realisierbar sein.
Für Kinder, bei denen keine schulärztliche Stellungnahme bis zum Datum des Versendens der Schulaufnahmebescheide vorliegt, erfolgt die Schulaufnahme unter Vorbehalt. Der Vorbehalt ist mit dem Vorliegen der Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung aufzuheben.
Bei Rückfragen zum Thema steht Dr. Kristin Priem-Börner, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie, telefonisch unter 0335 552-5322 zur Verfügung. |