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LOS - Landkreis Oder-Spree erweitert Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

LOS (pm). Im Landkreis Oder-Spree überschreitet die Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Coronavirus-Fälle pro 100.000 Einwohner kumulativ weiterhin den Grenzwert von 35. Nach den Daten des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) liegt die 7-Tages-Inzidenz am heutigen Freitag (23. Oktober 2020) bei 43,6. Den aktuellen Inzidenzwert veröffentlicht die Kreisverwaltung täglich auf ihrer Webseite.

Zur weiteren Reduzierung von Infektionsrisiken erlässt der Landkreis Oder-Spree eine über die aktuelle SARS-CoV-2 Umgangsverordnung des Landes Brandenburg hinausgehende, erweiterte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Allgemeinverfügung, die auf der Webseite des Landkreises und am Samstag in der regionalen Tageszeitung bekannt gegeben wird, legt fest:

Alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr haben auf folgenden öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen:
• auf der gesamten Fläche von Märkten, einschließlich der Wege und Flächen zwischen den einzelnen Marktständen (z.B. Wochenmarkt, Trödelmarkt, Flohmarkt, Herbst- und Weihnachtsmärkte, etc.),
• in Fußgängerzonen und auf öffentlichen Gehwegen, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann,
• in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Gebäuden von Bahnhöfen sowie auf Bahnhofsvorplätzen,
• in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen von Einkaufszentren außerhalb der einzelnen Verkaufsstellen.

Die in der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung benannten Ausnahmen gelten auch für die angeordnete erweiterte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Oder-Spree tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 30. November außer Kraft.

Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid-19-Infektionen im Landkreis Oder-Spree hat sich im Laufe des gestrigen Tages um sieben erhöht. Kumuliert liegt die Zahl der registrierten positiven Fälle jetzt bei 409. Bisher gelten 255 Personen als geheilt, aber es
sind im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus auch sechs Todesfälle zu beklagen. Somit gibt es derzeit 148 aktive Fälle (Stand 22. Oktober 2020, 23:59 Uhr).

Weitere Details zu den bei Überschreitung der Inzidenzmarke von 35 laut SARS-CoV-2-Umgangsverordnung geltenden Regelungen können Sie der Medieninformation entnehmen.

Eingetragen am 24.10.2020 um 18:19 Uhr.
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