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Politik:
Tino Chrupalla/Alice Weidel: AfD reicht Klage und Eilantrag gegen Verfassungsschutz ein

Sebastian Münzenmaier: Zahl der Bundesbeauftragten muss rigoros zusammengestrichen werden



Vor der Regierungsaufstellung von Schwarz-Rot fordert der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Sebastian Münzenmaier, die Abschaffung zahlreicher Bundesbeauftragter:



„Die Union hat im Wahlkampf angekündigt, den Staatsapparat zu verkleinern. Der einzige Beauftragte, den es brauche, sei der Wehrbeauftragte, hatte Friedrich Merz großspurig getönt. Alle anderen würden mehr Probleme schaffen, als sie lösen, und müssten daher auf den Prüfstand.

Diesen Ankündigungen müssen nun Taten folgen. Merz muss liefern. Ob Antidiskriminierungsbeauftragte, Integrationsbeauftragte, Antirassismusbeauftragte, Queer-Beauftragter oder Polizeibeauftragter, der in Wahrheit ein Anti-Polizeibeauftragter ist: Sie alle müssen ersatzlos abgeschafft werden. Wir brauchen keine 43 Bundesbeauftragten für linksgrüne Orchideenthemen und Gender-Gedöns. Wenn die Union es mit ihrem angekündigten Politikwechsel ernst meint, müssen Merz und Co. bei den Bundesbeauftragten gründlich ausmisten. Schwarz-Rot gönnt sich schon ein Ministerium mehr als die Ampel, dann muss wenigstens die Zahl der Beauftragten rigoros zusammengestrichen werden.“
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Tino Chrupalla/Alice Weidel: AfD reicht Klage und Eilantrag gegen Verfassungsschutz ein


Am heutigen Montagmorgen hat der AfD Bundesverband vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht. Die Klage ist mit einem Eilantrag verbunden. Gegenstand der Klage ist die am 02.05.2025 mitgeteilte sog. Hochstufung der AfD zur angeblich „gesichert extremistischen Bestrebung“. Diese Hochstufung ist nicht nur offensichtlich rechtswidrig, sondern greift verfassungswidrig in den demokratischen Wettbewerb und die Rechte der AfD aus Art. 21 GG ein. Sofern bislang bekannt, sollen damit zulässige Meinungsäußerungen und berechtigte Kritik an der Einwanderungspolitik der letzten zehn Jahre kriminalisiert werden. Damit verstößt nicht etwa die AfD, sondern der deutsche Inlandsgeheimdienst selbst gegen die Verfassung.

AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel erklären:


„Mit unserer Klage setzen wir ein klares Zeichen gegen den Missbrauch staatlicher Macht zur Bekämpfung und Ausgrenzung der Opposition. Wir werden nicht zulassen, dass eine politisch instrumentalisierte Behörde versucht, den demokratischen Wettbewerb zu verzerren und Millionen Wählerstimmen zu delegitimieren. Dieses schändliche Vorgehen untergräbt die Grundwerte unserer Demokratie – und hat in einem Rechtsstaat keinen Platz. Wir als AfD werden alle juristischen Mittel ausschöpfen, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen.“

Eingetragen am 05.05.2025 um 17:13 Uhr.
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