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Neuregelung: Digitale Lichtbilder bei der Beantragung hoheitlicher Dokumente

FFO (pm). Aufgrund einer bundesweiten Gesetzesänderung dürfen bei der Beantragung von neuen hoheitlichen Dokumenten wie Personalausweis, Reisepass und Aufenthaltstitel ab dem 1. Mai 2025 nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder verwendet werden.

Ausgedruckte, papierbasierte Lichtbilder dürfen im Bürgerbüro sowie in der Ausländerbehörde der Stadt Frankfurt (Oder) ab Mai somit nur noch übergangsweise in vereinzelten Ausnahmefällen angenommen werden. In keinem Fall dürfen die Lichtbilder älter als sechs Monate sein. Selbst aufgenommene Fotos oder Bilder aus Fotokabinen sind nicht mehr zulässig.

Es dürfen weiterhin private Fotodienstleisterinnen und -dienstleister genutzt werden, um digitale Lichtbilder erstellen zu lassen. Durch ein vorgegebenes Verfahren werden die digitalen Lichtbilder anschließend an die Behörde übermittelt. Eine Übersicht der registrierten privaten Fotodienstleisterinnen und -dienstleister in der Nähe ist online zu finden.

Zukünftig soll es zudem möglich sein, digitale Lichtbilder im Bürgerbüro erstellen zu lassen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat darüber informiert, dass die Ausstattung der Kommunen mit den notwendigen technischen Voraussetzungen in Vorbereitung ist und im Laufe dieses Jahres abgeschlossen sein soll.

Die Neuregelung dient dem Zweck der Gewährleistung eines höchstmöglichen Sicherheitsniveaus im hoheitlichen Dokumentenwesen. Insbesondere soll so Fälschungen und Manipulationen bei hoheitlichen Dokumenten vorgebeugt werden.

Weiterführende Informationen sind dem offiziellen Personalausweisportal des BMI zu entnehmen.

Eingetragen am 16.04.2025 um 18:18 Uhr.
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