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Politik:
Baumann: AfD-Fraktion hat Sondersitzung des Bundestages bereits vor zwei Wochen beantragt

Gottschalk: Cum-Ex-Entscheidung des BGH wichtiges Signal im Kampf gegen Steuerhinterziehung


Der Bundesgerichtshof hat mit seiner heutigen Entscheidung erstmals die Strafbarkeit von Cum-Ex Geschäften bestätigt, die einen milliardenschweren Steuerskandal in Deutschland ausgelöst haben. Auch die Gewinne aus den Geschäften können laut BGH (AZ: 1 StR 519/20) eingezogen werden.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Finanzausschusses, Kay Gottschalk, hierzu:
„Ich begrüße das Urteil sehr und hätte es mir bereits deutlich früher gewünscht. Viel zu lange sind die Täter mit dem Ausnutzen von vermeintlichen ‚Steuerlücken‘ davon gekommen beziehungsweise haben von der schwierigen Nachverfolgbarkeit der Delikte und den überforderten Ermittlern profitiert.

Der BGH hat ein klares Zeichen gesetzt im Kampf gegen die Steuerhinterziehung. Die Probleme, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen, bleiben jedoch weiterhin bestehen und es wird eine wichtige Aufgabe in der kommenden Legislaturperiode sein, die Lücken in den Gesetzen zu schließen und die Finanzaufsichtsbehörden beziehungsweise die Ermittlungsbehörden zu stärken. Bei der Stärkung der Befugnisse der BaFin sind wir hoffentlich nach Wirecard auf einem guten Weg.

Kanzlerkandidat Olaf Scholz, der in Sachen Cum-Ex ja in seiner Hamburger Heimat auch gewisse Referenzen aufzuweisen hat, sollte noch einmal in sich gehen, ob er wirklich der Richtige ist, dieses Land zu führen.“
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Alice Weidel: Konformitätsdruck auf gesunde Bürger einstellen!

Im Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung fordert Bundestagspräsident Schäuble heute Freiheitseinschränkungen nur für Nicht-Geimpfte. Damit sich mehr Menschen impfen lassen, sollen die Bürger, so Schäuble, sozialen Druck aufeinander ausüben: „Das sollte durchaus Thema im Freundes- und Bekanntenkreis sein, dass diejenigen, die nicht mitmachen, obwohl sie es könnten, ein schlechtes Gewissen bekommen. Ein gewisser gesellschaftlicher Druck wäre aus meiner Sicht nicht verkehrt.“ Dazu erklärt Alice Weidel, AfD-Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl:

„Dass Politiker die Bevölkerung dazu auffordern, sozialen Druck auf Nonkonformisten auszuüben, kennen wir sonst nur aus totalitären Regimen. Mit seiner Forderung beschädigt der Bundestagspräsident unsere parlamentarische Demokratie. Ein Rechtsstaat darf nicht mit Manipulation und Prangerwirkung operieren, sondern muss die Grundrechte auf Meinungsfreiheit oder körperliche Unversehrtheit respektieren. Jeder Bürger kann auf der Grundlage von Informationen über Wirksamkeit und Nebenwirkungen der Impfstoffe selbst abwägen, ob er sich einer Impfung unterziehen lassen will oder nicht. Der einzige, der ein schlechtes Gewissen haben sollte, ist der Bundestagspräsident persönlich. Die Regierungsparteien müssen den Konformitätsdruck auf gesunde Bürger sofort einstellen!“
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örg Meuthen: Der Kurswechsel von Gesundheitsminister Jens Spahn ist allein dem Wahlkampf geschuldet


Lothar Wieler, Chef des Robert-Koch-Instituts (RKI), fordert Medienberichten zufolge, dass für die Beurteilung der Corona-Pandemie die Inzidenz weiterhin der „Leitindikator“ bleiben müsse. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der den Empfehlungen des ihm unterstellten RKI bislang stets gefolgt war, widerspricht in diesem Punkt seinem Behördenleiter – acht Wochen vor der Bundestagswahl: Neben der Inzidenz, so der Minister, brauche es „zwingend weitere Kennzahlen, um die Lage zu bewerten“. Mit steigender Impfrate verliere die Inzidenz „ihre Aussagekraft“. Dazu erklärt Bundessprecher Jörg Meuthen:

„Spahn weiß genau, dass ein starres Festhalten am Inzidenzwert als maßgebliches Kriterium für die Beurteilung der Corona-Lage schon bald zum nächsten Lockdown führen wird – und das womöglich sogar direkt vor der Bundestagswahl. Da dies die Wahlaussichten der Union nicht gerade verbessern würde, ändert Minister Spahn jetzt seine Position und erklärt plötzlich, dass auch noch andere Faktoren eine Rolle spielen sollen. Das ist billig.

Die AfD fordert schon seit Monaten, dass sich die Bundesregierung nicht an abstrakten Inzidenzwerten, sondern an der Zahl der tatsächlich Erkrankten und der schweren Krankheitsverläufe orientieren soll, die in Kliniken und auf Intensivstationen behandelt werden müssen. Bleiben diese Zahlen wie bisher so gering, dass sie durch unser Gesundheitssystem beherrschbar sind, sind schwere Grundrechtseingriffe, wie sie mit jedem Lockdown verbunden sind, absolut unverhältnismäßig.

Diese Erkenntnis dämmert jetzt offenbar auch Minister Spahn, weshalb er auf unseren Kurs einschwenkt. Für Deutschland ist das gut, wenngleich es ein durchschaubares Wahlkampfmanöver bleibt.“
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Baumann: AfD-Fraktion hat Sondersitzung des Bundestages bereits vor zwei Wochen beantragt


Zu Forderungen von FDP, SPD und Grünen nach einer Sondersitzung des Bundestages zur Flutkatastrophe teilt der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Bernd Baumann, mit:
„Die AfD-Fraktion hatte als größte Oppositionsfraktion bereits vor zwei Wochen, am 19. Juli, in einem Brief an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble offiziell eine Sondersitzung des Bundestages gefordert. Doch alle anderen Fraktionen lehnten dies als nicht notwendig ab.

Aber jetzt - zwei Wochen später - wollen FDP, SPD und Grüne plötzlich doch eine Sondersitzung des Bundestages. Die von der Not bedrängten Bürger hätten eine zeitnahe Befassung des Bundestages verdient gehabt. Zwei Wochen wurden durch politischen Spielereien vergeudet - ein weiterer Tiefpunkt der parlamentarischen Auseinandersetzung.

Wer jetzt wie der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich zur Eile drängt und davon spricht, dass jeder Tag zähle, muss den Hochwasseropfern erklären, warum er die bereits vor zwei Wochen beantragte Sondersitzung nicht unterstützen wollte.

Die AfD-Fraktion ist nach wie vor zur dringlichen Sondersitzung des Bundestages zur Aufarbeitung der Hochwasserkatastrophe - mit fast 180 Toten und unermesslichen Schäden - bereit.“

Eingetragen am 28.07.2021 um 17:43 Uhr.
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