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Sport:
Saisonvorbereitung mit Hindernissen


Eisenhüttenstadt (pm). Bitter war das Osterwochenende für die Wassersportler im Oderland. Bis auf Rudern und Paddeln allein oder zu zweit war das Boot fahren verboten. Dabei verhieß das Wetter einen guten Start in die Saison.
Und genau da beginnt die Misere, auch für die Mitglieder des Motoryachtsclubs (MYCEH) im Milenzhafen in Eisenhüttenstadt. „Es gibt sich widersprechende Bestimmungen, die ja nun auf Grund der Verlängerung auch weiterhin gültig sein werden, selbst die der Wasserschutzpolizei widersprechen sich“, meinte kürzlich Vereinschef Christian Lucko und kritisierte die uneinheitlichen Regeln aus denen der Landrat dann noch mal extra Einschränkungen „bastelte“. Denn der erlaubte zum Beispiel das Nutzen der Slipanlagen für die kleineren Boote, die eigenhändig ins Wasser gebracht werden konnten, hatte diese aber vorsorglich mit Betonklötzen blockieren lassen. „Das sind alles so Dinge die an die Macht in Kleinfürstentümern erinnern, jeder Gebietsfürst und Landkreis macht Seins“, war die einhellige Meinung unter den Wassersportfreunden. Denn diese verstehen nicht, dass sie zwar die Boote ins Wasser lassen, aber nicht fahren dürfen. „Schon konstruktionsbedingt halten wir die Mindestabstände ein. Wir dürfen bauen und nicht fahren. Privatpersonen mit eigenen Steganlagen dürfen fahren aber nicht bauen. Wo ist da die Logik?“, fragte sich auch Peter Burghardt, der darauf verwies, das die Schleusen in Betrieb sind. Die Frage ist für wen? Denn Ansammlungen von Booten davor gelten als Ansammlungen im öffentlichen Raum und sind auch verboten.
So wird auch für den MYCEH das Vereinsleben 2020 anders sein. Vereinzelt sind Skipper bei Arbeiten an den Motoryachten zu sehen, wie Dieter Alter, der sich auch auf das Einsetzen der Boote freut. „Dann Schwimmen sie wenigstens erst mal und dann werden wir weiter sehen“, meinte er, bevor er sich wieder seinen Arbeiten widmete. Die Vereinsführung hat die Hoffnung auf eine Mitgliederversammlung, vor allem aber auf Ausfahrten noch nicht aufgegeben. Die derzeit 42 Vereinsleute mit ihren 35 Booten sorgen im Milenzhafen für eine gute Auslastung und auch die vier Gastliegeplätze werden gut angenommen. Der Verein hält auf dem Areal auch den Service der „Gelben Welle“ einem Qualitätssiegel der Sportschifffahrt vor. Viele Fragen für 2020 wären zu besprechen, wie zum Beispiel eine neue Stromversorgung und andere Dinge. „Doch das muss jetzt warten und wir verschieben die Versammlung bis auf Weiteres“, so Christian Lucko, der im gleichen Atemzug auf das Einkranen der Boote im Hafen am 23. April ab 14.00 Uhr verweist. „Dann warten wir eben auf dem Wasser bis drei Sterne grün kommen und uns das Zeichen geben, dass wir wieder fahren dürfen.“
Tatsächlich stellt sich derzeit auch die Lage in den öffentlichen Informationen konträr dar. Entsprechend der Veröffentlichungen der Wasserschutzpolizei ist Sportbootverkehr nicht grundsätzlich verboten.
Dort heißt es unter anderem: „Das Bootfahren ist nicht grundsätzlich verboten, solange die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Auch gegen das Paddeln oder Angeln ist nichts einzuwenden, solange maximal zwei Personen, die nicht zum gleichen Hausstand gehören, beteiligt sind und der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. … Nicht zulässig sind dagegen mehrere Familien auf einem Motorboot oder Floß. Auch das Liegen mehrerer Boote im Päckchen widerspricht dem Sinn der Verordnung und ist dementsprechend nicht erlaubt.
Die Nutzung von Marinas, Bootsvereinen, Häfen, Wassertankstellen, Werften, Schleusen und anderen Einrichtungen ist aufgrund der aktuellen Beschränkungen ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt möglich. Wer sein Boot allerdings an einem eigenen Liegeplatz hat oder es selbstständig ins Wasser bringen kann, kann es nutzen. Das private Übernachten auf privaten Booten ist erlaubt, auf Geschäftlichen hingegen nicht.“
Es ist also ratsam, auch an den nächsten Wochenenden auf den Seiten der Polizei des Landes Brandenburg u.a. unter https://polizei.brandenburg.de/pressemeldung/corona-informationen-zur-nutzung-der-gew nachzusehen und sich zu informieren, da es den Anschein hat, dass hier Reglungen sehr schnell geändert werden. Hinzu kommen noch Sonderfestlegungen der Kreise, die wie am Osterwochenende abweichend von den oben genannten Einschränkungen zusätzliche mit sich bringen können.

Fotos: han

Eingetragen am 20.04.2020 um 05:31 Uhr.
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