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Ratgeber:
Beantragung von Härtefallhilfen für Energiekosten privater Haushalte möglich

FFO (pm). Private Haushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (Öl, Pellets, Flüssiggas, Kohle oder Holz) heizen, können ab sofort bei einer Verdoppelung der Vorjahreskosten Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Brandenburg nutzt dafür das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt im Anschluss durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Bei Fragen rund um das Thema Heizkostenhilfe für Privathaushalte stehen eine Landingpage mit allen Kontakt- und Informationsmöglichkeiten sowie werktags von 8.00 bis 17.00 Uhr eine Hotline der ILB zur Verfügung.

· ILB-Infotelefon Heizkostenhilfe: 0331 660-2920

· Antragsseite der ILB: https://www.ilb.de/de/heizkostenhilfe-fuer-privathaushalte/

Das Online-Antragsportal öffnet sich erst, wenn über den Online-Rechner die persönliche Antragsberechtigung berechnet worden ist. Einen Direktzugang zur Antragstellung gibt es demzufolge nicht.

Eine eventuell angestrebte Papierantragstellung ist möglich, führt allerdings zu verlängerten Bearbeitungszeiten.

Die Antragsstellung ist bis zum 20. Oktober 2023 möglich.

Eingetragen am 08.05.2023 um 18:14 Uhr.
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