ODER-NEIßE-JOURNAL
Internetzeitung für Eisenhüttenstadt & Umgebung

www.oder-neisse-info.de
Nachrichten
Politik Wirtschaft Kultur Vermischtes Polizeiberichte Sport Tourismus Ratgeber
Suche
Aktuelles

Politik25.08.2025
René Springer: Wehrh ...
Ratgeber25.08.2025
Schuljahresstart: St ...
Wirtschaft25.08.2025
Ein Tag voller Innov ...
Kultur25.08.2025
Burg Beeskow: Lesung ...
Vermischtes25.08.2025
Trödeln an der East ...
Vermischtes18.08.2025
Bürgermeister besuch ...
Tourismus18.08.2025
Ein perfekter Tag im ...
Kultur18.08.2025
Traum-Nächte auf Bur ...
Politik18.08.2025
Stoppt die Doppelmor ...
Vermischtes18.08.2025
Im Ernting feiern di ...
Service

Branchenbuch
Termin-Kalender
Bilder der Region
Regionale Links
Redaktion

Mediendaten
Kontakt
AGB
Datenschutzerklärung
Impressum

Kontakt unter:
0163 / 4800356
joehanisch@gmx.de

Politik:
Zur Entscheidung des Landgerichts Berlin: Parteiausschluss bleibt bestehen

Zur Entscheidung des Landgerichts Berlin: Parteiausschluss bleibt bestehen

Das Landgericht Berlin hat heute in dem Verfahren, mit dem Doris von Sayn-Wittgenstein gegen ihren Ausschluss aus der AfD geklagt hat, seine Entscheidung verkündet. Dieses erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das bedeutet: Frau von Sayn-Wittgenstein ist durch die heutige Gerichtsentscheidung nicht wieder Mitglied der AfD geworden. Ihr Parteiausschluss bleibt bestehen, bis das Berufungsverfahren, dass der Bundesvorstand nach Lektüre der Urteilsbegründung in jedem Fall eröffnen wird, abgeschlossen ist. Eine Wiedereinsetzung von Doris von Sayn-Wittgenstein in ihre Mitgliedsrechte hat es heute also nicht gegeben, und dabei wird es auch am Ende des Berufungsverfahrens bleiben. Das Landgericht hat in der mündlichen Verhandlung nämlich nicht ausgeführt, dass der vom Bundesvorstand festgestellte Verstoß gegen die Ordnung der Partei nicht gegeben sei. Es hat die Entscheidung vielmehr allein wegen eines angeblichen formellen Verfahrensfehlers getroffen. Dieser besteht jedoch nicht, was das Kammergericht bestätigen wird, davon sind wir überzeugt.

Den Antrag auf Feststellung, dass Frau Sayn-Wittgenstein Mitglied im Landesvorstand Schleswig-Holstein ist, hat das Landgericht abgewiesen.

Eingetragen am 15.04.2021 um 20:33 Uhr.
[Anzeige]
Autohof Wiesenau
Anzeige



Für Sie vor Ort -
Sparkasse Oder-Spree

www.FfoWebservice.de

FfoWebservice 2006©