ODER-NEIßE-JOURNAL
Internetzeitung für Eisenhüttenstadt & Umgebung

www.oder-neisse-info.de
Nachrichten
Politik Wirtschaft Kultur Vermischtes Polizeiberichte Sport Tourismus Ratgeber
Suche
Aktuelles

Kultur25.08.2026
Ab auf die Bretter- ...
Ratgeber25.08.2026
Halbseitige Straßens ...
Politik24.08.2026
Sven Tritschler: Ein ...
Tourismus22.08.2026
Kurz mal ab an den S ...
Kultur22.08.2026
OPER ODER SPREE PRÄS ...
Kultur19.08.2026
Der Einsamkeit Gesta ...
Tourismus13.08.2026
Spätsommer in Potsda ...
Vermischtes10.08.2026
Keine Stadt am Arsch ...
Ratgeber08.08.2026
Neue Ausgabe von bun ...
Vermischtes07.08.2026
Erfrischung auf Knop ...
Service

Branchenbuch
Termin-Kalender
Bilder der Region
Regionale Links
Redaktion

Mediendaten
Kontakt
AGB
Datenschutzerklärung
Impressum

Kontakt unter:
0163 / 4800356
joehanisch@gmx.de

Politik:
Prof. Dr. Dietrich Murswiek: Richtigstellung zu seinem Gutachten über rechtliche Voraussetzungen für die Beobachtung einer politischen Partei durch den Verfassungsschutz

In der Medienberichterstattung über die Zusammenfassung eines Gutachtens, das ich im Auftrag der AfD erstellt habe, wurde der Eindruck erweckt, aus meinem Gutachten gehe hervor, dass die AfD „ein Fall für den Verfassungsschutz“ sein könnte. Dieser Eindruck ist falsch.

Mein Gutachten befasst sich überhaupt nicht mit der Frage, ob die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf, sondern es stellt allgemein die rechtlichen Voraussetzungen dar, die erfüllt sein müssen, damit der Verfassungsschutz eine politische Partei beobachten darf. Außerdem habe ich anhand vieler Beispiele gezeigt, welche Äußerungen oder Verhaltensweisen in der Praxis der Verfassungsschutzbehörden (bei anderen Parteien und Organisationen) als „tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ angesehen worden sind, die eine Beobachtung rechtfertigen.

Ich habe zugleich dargelegt, dass etliche der Begriffe oder Äußerungen, deren Verwendung die Verfassungsschutzbehörden als Anhaltspunkte für Extremismus werten, entweder gar nicht oder nur in einem verfassungsfeindlichen Kontext als Anhaltspunkte gewertet werden dürfen. Dennoch habe ich der AfD empfohlen, auf die Verwendung solcher Begriffe oder Äußerungen zu verzichten (sofern nicht hierdurch die Partei an der Umsetzung der von ihr für richtig gehaltenen und mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbaren Politik gehindert wird), damit nicht verfassungsmäßige Aussagen zu Unrecht als extremistisch eingeordnet werden.

Verantwortlich:
Professor Dr. Dietrich Murswiek, Universität Freiburg, Institut für Öffentliches Recht

Eingetragen am 04.11.2018 um 17:32 Uhr.
[Anzeige]
Turbine Finkenheerd e.V.
Anzeige



Für Sie vor Ort -
Sparkasse Oder-Spree

www.FfoWebservice.de

FfoWebservice 2006©