Eisenhüttenstadt (pm). Hinsichtlich der Gewährleistung der Verkehrssicherheit hat die Stadt dafür Sorge zu tragen, dass Hecken, Sträucher und Bäume auf angrenzenden Grundstücken den Straßenraum/-verkehr nicht beeinträchtigen (z. B. durch in den Straßenraum hineinragende Äste und Zweige). Das Lichtraumprofil im Verkehrsraum liegt bei 4,50 Meter für Fahrzeuge und an Rad- und Fußwegen im Regelfall bei 2,50 Meter. Damit ist zum Beispiel sichergestellt, dass die Ladung von Lkw‘s Äste von Bäumen nicht streift oder die Planen nicht beschädigt werden. Im Stadtgebiet von Eisenhüttenstadt wird bei den Straßenkontrollen immer wieder festgestellt, dass durch in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragende Ästen von Hecken, Sträuchern und Bäumen die Gewährleistung der Verkehrssicherheit an öffentlichen Straßen nicht mehr gegeben ist. Aus diesem Grund macht die Stadt Eisenhüttenstadt die Grundstückseigentümer/-innen darauf aufmerksam, Maßnahmen des Rückschnitts von Astwerk an Hecken, Sträuchern und Bäumen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit einzuleiten oder durch Dritte zu veranlassen, um Gefahren für Personen und Sachen von besonderem Wert zu vermeiden. So sind an Ein- und Ausfahrten sowie an Einmündungen und Kreuzungen ausreichende Sichtverhältnisse zu gewährleisten. Sichtkontakt zwischen Kraftfahrern, Radfahrern und Fußgängern sollte im Sinne der sozialen Kontrolle überall möglich sein. Straßenlaternen sind von Bewuchs frei zu halten, um somit eine optimale Ausleuchtung der angrenzenden Frei- und Verkehrsflächen zu gewährsleisten. Zudem bittet die Stadt Eisenhüttenstadt darum, dass bei der Planung eines Gartens die Hecken, Sträucher und Bäume nicht zu nahe an die Grundstücksgrenze gepflanzt werden. |