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Nachrichten aus Frankfurt (Oder)

Grundhafte Instandsetzung der Brücke Kopernikusstraße

Mehrkosten belaufen sich auf 124.800 €

Frankfurt (Oder) (pm). An der Brücke werden derzeit der defekte Oberbau sowie Teile der Widerlager erneuert. Hierfür stehen für das Jahr 2017 Eigenmittel der Stadt in Höhe von 133.500 Euro und für das Folgejahr 140.200 Euro zur Verfügung, ergänzt durch 821.100 € Fördermittel des Landes Brandenburg.

Im Verlauf der Arbeiten sind Kontaminierungen von Materialien festgestellt und Abweichungen der damaligen Bauausführung von den damaligen Planungsunterlagen vorgefunden worden. Für die 1977 errichtete Brücke liegen keine Bestandspläne vor. Es wurden nun abweichende Bauweisen vorgefunden, die eine Änderung der vorgesehenen Abbruchtechnologie nach sich ziehen und zusätzliche Leistungen erforderlich machen. Hinzu kommen Kontaminationen im Baumaterial, die die Entsorgung verteuern.

Insgesamt belaufen sich die Mehrkosten auf 124.800 €.

Aufgrund des engen Bauzeitplans kann die Maßnahme am 22. Dezember 2017 abgeschlossen werden. Deshalb ist auch ein Vorziehen der für 2018 eingeplanten Mittel sinnvoll und erforderlich. Um den Baufortschritt nicht zu gefährden, werden die ausstehenden Leistungen kontinuierlich beauftragt, damit die Sperrpause für die verkehrenden Straßenbahnen und die Einrichtung eines Ersatzverkehrs mit Bussen und den übrigen Verkehr so kurz wie möglich bleibt.“, so der Baubeigeordnete Markus Derling.

Über die Finanzierung des Mehrbedarfs berät die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 2.11.2017.
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Freigabe des Radverkehrs entgegen der Einbahnstraßenrichtung in der Paulinenhofsiedlung

In der Paulinenhofsiedlung wird es in den nächsten Wochen Veränderungen in der Radverkehrsführung geben. Radfahrer dürfen dann künftig gegen die Einbahnstraßenrichtung fahren. Die Verkehrsbeschilderung wird dafür in Etappen angepasst.
Ab 18.10.2017 werden dann vorerst die Albert-Fellert-Straße und die Herman-Boian-Straße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben.

„Untersuchungen haben ergeben, dass sich die Verkehrssicherheit durch die Legalisierung des Radfahrens gegen die Einbahnstraßenrichtung verbessert, da die Verkehrsteilnehmer stärker aufeinander Rücksicht nehmen und oft eine Verlagerung des Radverkehrs von benachbarten Hauptverkehrsstraßen erfolgt.“, so Dezernent Markus Derling.

Generelle Ziele der Öffnung der Einbahnstraßen sind die Reduzierung von Lücken im Radverkehrsnetz, die Vermeidung von Radverkehr auf dem Gehweg mit den dadurch verbundenen Nachteilen für den Fußverkehr sowie die Erhöhung der Sicherheit für den Radverkehr.

Damit das Fahren durch eine geöffnete Einbahnstraße sicher ist, ist gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer wichtig. Insbesondere sollte - vor allem in Kurven - strikt am rechten Fahrbahnrand gefahren werden.
Besondere Vorsicht und Rücksichtnahme gilt hierbei für den Kfz-Verkehr beim Ein- und Ausparken, beim Öffnen der Fahrzeugtüren und beim Ein- und Aussteigen. Gleiches gilt für den Radverkehr.
Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.

Eingetragen am 11.10.2017 um 18:03 Uhr.
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