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Potsdam (VBZ/pm). Die KfW-Förderbank stellt zum 31. August 2010 die Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern in der Kredit- und Zuschussvariante ein. Das Angebot zur Förderung von umfassenden Sanierungen (so genannte Effizienzhäuser) bleibt unverän-dert bestehen. Anträge jetzt stellen „Hausbesitzer, die lediglich Teilsanierungen, wie z.B. eine Fenstererneue-rung, einen Heizungstausch oder eine Dachsanierung an ihrem Wohnhaus oder ihrer Wohnung planen und denen hierfür bereits konkrete Angebote vorliegen, sollten jetzt schnell handeln und sich durch eine kurzfristige Antragstellung die günstigen Konditionen sichern“, rät Klaus-Dieter Stöckmann, Energieberater der Verbraucherzentrale Brandenburg. Anträge zur Förderung von Einzelmaßnahmen in der Kredit- und in der Zuschussva-riante müssen bis spätestens 31.08.2010 gestellt sein. Ab dem 1. Septem-ber können diese Maßnahmen über das KfW- Programm „Wohnraum modernisieren“ finanziert werden – allerdings zu ungünstigeren Konditio-nen. Die Zuschussvariante fällt komplett weg. Die Sonderförderung im Programm „Energieeffizient Sanieren“ wird zu großen Teilen eingestellt. Erhalten bleibt lediglich die Förderung der „qualifizierten Baubegleitung“. Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung (Einbau von Hocheffi-zienzpumpen, Erneuerung der Thermostatventile, Hydraulischer Abgleich), sowie der Austausch von Nachtspeicherheizungen werden ebenfalls nicht mehr bezuschusst. Unter der Telefonnummer 09001-ENERGIE bzw. 09001-3637443 (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunk-teilnehmer) können sich Verbraucher telefonisch beraten lassen oder einen Beratungstermin in der nächstgelegenen Beratungsstelle vereinbaren.
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