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Ratgeber:
Wahl zum Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden im September

Frankfurt (Oder) (pm). Der Wahlausschuss für die Wahl zum Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden im Land Brandenburg informiert zur nächsten Wahl.

Wahltermin sowie Wahlzeit
Gemäß § 4 Absatz 2 der Wahlordnung zum Sorben/Wenden-Gesetz wird als letzter Tag der Briefwahl und als Ende der Wahlzeit der 28. September 2019, 9.00 Uhr bekannt gegeben.

Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Sorben/Wenden, die am letzten Tag der Briefwahl zur Wahl des Landtages Brandenburg wahlberechtig sind (§ 8 der Wahlordnung).

Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich bis zum 21. September 2019 in der Geschäftsstelle des Wahlausschusses zu stellen (§ 12 Absatz 1 der Wahlordnung). Jede wahlberechtigte Person hat das Recht (§ 14 der Wahlordnung) vom 16. September bis 18. September und vom 23. September bis 24. September 2019 in der Zeit von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Richtigkeit ihrer im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen und gegebenenfalls schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einzulegen.

Wahlberechtigte Personen erhalten unverzüglich vom Wahlbüro, jedoch nicht vor Zulassung der Einzelwahlvorschläge, die Wahlbenachrichtigung und die Briefwahlunterlagen übersandt.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat jeweils fünf Stimmen. Sie oder er kann einem Einzelwahl-vorschlag nur eine Stimme geben. Gewählt sind die fünf Bewerberinnen und Bewerber mit den meisten Stimmen. Die nicht gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind Ersatzpersonen in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmenzahlen.

Eingetragen am 09.07.2019 um 18:56 Uhr.
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