LOS (pm). Zur Erfassung von Schäden durch widrige Witterungsverhältnisse wie lang anhaltende und starke Regenfälle Ende Juni und Juli sowie Spätfrostschäden werden die Landwirte aus dem Landkreis Oder-Spree und der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) gebeten, ihren betriebs-individuellen Schaden an das für sie zuständige Landwirtschaftsamt der Kreisverwaltung in Beeskow zu melden. Die Schäden sollten bis Ende August differenziert nach Acker- und Grünland überschlägig mit Angabe der Größenordnung übermittelt werden. Dies ist formlos per E-Mail an landwirtschaftsamt@l-os.de oder auf dem Postweg (Landkreis Oder-Spree, Landwirtschaftsamt, Schneeberger Weg 40, 15848 Beeskow) möglich. Diese Erfassung dient der Abschätzung des Finanzbedarfes des Landes Brandenburg für Unterstützungsmaßnahmen und ersetzt nicht den später zu stellenden Antrag auf Schadensregulierung. Entscheidendes Kriterium für die Gewährung der finanziellen Hilfe ist der Nachweis des Unternehmens, dass durch die genannten Witterungsverhältnisse die durchschnittliche Jahreserzeugung, gemessen am Naturalertrag aller Produktionsverfahren des gesamten Betriebes, zu mehr als 30 Prozent zerstört wurde. Das eigentliche Antragsverfahren zur Schadensregulierung, bei dem der Landwirt die konkreten Zahlen nachvollziehbar darstellen muss, wird voraussichtlich im Oktober beginnen.
|