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Sonderlehrgang zum Erwerb des Fischereischeines

LOS (pm). Ein Sonderlehrgang zum Erwerb des Fischereischeines findet vom 6. bis 19. Februar 2017 im Schullandheim Burg (Spreewald) statt. Der Lehrgang richtet sich an Inhaber von Fischereirechten, die an bestimmte Gewässer gebundenen sind, oder an Mitglieder einer traditionellen Spreewaldfischergemeinschaft. Aber auch Mitglieder rechtsfähiger und gemeinnütziger Anglervereinigungen, die von ihrer Anglervereinigung für den Lehrgang vorgeschlagen werden, können teilnehmen.
Interessenten aus dem Landkreis Oder-Spree, die eine dieser Voraussetzungen erfüllen, können schriftliche Anträge auf Zulassung zum Sonderlehrgang bis zum 2. Dezember 2016 stellen. Diese sind an die untere Naturschutz- Jagd- und Fischereibehörde des Landkreises Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Straße 1 in 03149 Forst (Lausitz) zu richten, die den Lehrgang organisiert. Die entsprechenden Formulare können auf der Internetseite www.landkreis-spree-neisse.de abgerufen werden. Dem Antrag ist der Nachweis des eigenen Fischerei-rechtes oder die Mitgliedschaft in einer traditionellen Spreewaldfischergemeinschaft beziehungsweise die Delegierung einer rechtsfähigen und gemeinnützigen Angler-vereinigung beizufügen. „Ich rate Teilnahmeberechtigten, sich möglichst rasch anzumelden, da ein solcher Sonderlehrgang erfahrungsgemäß nur alle zwei bis drei Jahre durchgeführt wird.“, erläutert Michael Jänisch von der unteren Fischereibehörde des Landkreises Oder-Spree.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der für den Lehrgang zuständigen unteren Fischereibehörde des Landkreises Spree-Neiße in Forst (Lausitz) oder unter den Telefonnummer 03562 986-17029 oder -17003.

Eingetragen am 16.09.2016 um 18:38 Uhr.
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