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Ratgeber:
Neue Regelungen für den Handel mit Rindern im Land Brandenburg

LOS (pm). Derzeit werden im Landkreis Oder-Spree rund 33.000 Rinder gehalten. Seit Kurzem ist Brandenburg von der EU als Regionen anerkannt, in der Rinderbestände frei von der infektiösen bovinen Rhinotracheitis (BHV1-Infektion) sind. Dahinter verbirgt sich eine anzeigepflichtige Rinderseuche, die hauptsächlich durch Atemwegserkrankungen bei Kälbern gekennzeichnet ist. Zum weiteren Schutz der Tierbestände gelten ab sofort auch für Rinderhalter im Landkreis Oder-Spree neue Vorschriften für den Handel mit Rindern.
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Brandenburg und die Bundesländer Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen
und Sachsen-Anhalt sind seit Kurzem von der Europäischen Union als Regionen anerkannt, in der Rinderbestände frei von der infektiösen bovinen Rhinotracheitis
(BHV1-Infektion) sind. Dahinter verbirgt sich eine anzeigepflichtige Rinderseuche,
die hauptsächlich durch Atemwegserkrankungen bei Kälbern gekennzeichnet ist.

Derzeit werden im Landkreis Oder-Spree von 247 Tierhaltern rund 33.000 Rinder gehalten. Zum weiteren Schutz der Tierbestände gelten ab sofort spezifische Vorschriften bei der Einfuhr von Rindern aus Gebieten, die nicht zu den anerkannt BHV1-freien Regionen zählen. So dürfen in die BHV1-freien Landkreise nur Rinder transportiert werden, die nicht gegen BHV1 geimpft sind. Im Herkunftsbetrieb der Tiere dürfen in den letzten 12 Monaten keine klinischen oder pathologischen Anzeichen einer solchen Infektion aufgetreten sein. Neben den jetzt neu hinzugekommenen Regionen haben in Deutschland die Freistaaten Bayern und Thüringen, in Europa die Länder Dänemark, Österreich, Finnland, Schweden, die Provinz Bozen in Italien sowie die Schweiz den Status „BHV1-freie Region“.

Auf der Internetseite des Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises Oder-Spree kann ein Merkblatt für Landwirte, Viehhändler und Tierärzte abgerufen werden, das ausführlich über die jetzt neu zu beachtenden Regelungen
beim Handel mit Rindern informiert.

Für Fragen der Rinderhalter steht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Rufnummer 03366 - 351391 zur Verfügung.

Eingetragen am 06.03.2015 um 04:39 Uhr.
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