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Ratgeber:
Warnung vor falschen Verbraucherschützern

Verbraucherzentrale rät: Unzulässige Werbung nicht belohnen!

VBZ (pm). Immer wieder werben Abzocker mit der Bezeichnung „Verbraucherschützer“ für sich. Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt vor unzulässigen Werbeanrufen und untergeschobenen Verträgen, mit denen für die angebliche Löschung persönlicher Daten abkassiert wird. Stattdessen sollten Verbraucher Widersprüche und kostenlose Einträge in Robinsonlisten nutzen.

Ausgerechnet mit einem unerlaubten Werbeanruf wirbt verbraucherschutz24.net aus Potsdam damit, durch die angebliche Löschung persönlicher Daten aus entsprechenden Verzeichnissen die unerwünschte Werbeflut für den Angerufenen einzudämmen. Und das für „nur“ 69,95 Euro! Noch dreister gebärdet sich der Verbraucher Werbeschutzbund e.V. aus Krefeld, der gleich Vertragsbestätigungen verschickt und einen Aufnahmebeitrag von 89,95 Euro erhebt.

„Nicht immer ist Verbraucherschutz drin, wenn Verbraucherschutz drauf steht!“, warnt Hartmut G. Müller, Justiziar der Verbraucherzentrale Brandenburg. Man könne sich darauf verlassen, dass sich die wirklichen Verbraucherschützer weder postalisch noch telefonisch aufdrängen. Zudem sei das Unterbinden des Missbrauchs persönlicher Daten für Werbezwecke zwar wünschenswert, es wäre praktisch aber auch einem Dienstleister mit den besten Absichten schlicht unmöglich – so dass solche Versprechen von vornherein unseriös seien.

„Einschränken lässt sich die unerwünschte Werbung durch kostenfreie Einträge in Robinson-Listen“, empfiehlt Müller stattdessen und ergänzt: „Hat eine Klausel zur Freigabe der Daten zu Werbezwecken im Kleingedruckten von Verträgen beim Unterzeichnen übersehen, kann man diese Verwendung auch nachträglich noch widerrufen“. Wer ganz gründlich vorgehen will, schreibt dazu jeden Absender von Werbepost an und bittet um die Löschung der Daten sowie die Auskunft, woher sie bezogen wurden – um dort ebenso vorzugehen. Parallel dazu bittet man für die Abwehr personalisierter Werbebriefe schriftlich um den Eintrag in die Robinson-Liste beim Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV), Robinsonliste, Postfach 1401, 71243 Ditzingen oder online unter www.postrobinsonliste.de. Außerdem kann man sich auf der Homepage www.robinsonliste.de online in Listen gegen Werbung per E-Mail, Telefon, SMS und Telefax eintragen. Durch einen Eintrag in eine Robinson-Liste wird die Adresse mit einem Sperrvermerk versehen, der allerdings nur vor belästigender Werbung von Firmen schützt, die sich freiwillig dazu verpflichtet fühlen.

Individuellen Rat erhalten Betroffene - in den Verbraucherberatungsstellen -Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. Festnetz d. Deutschen Telekom, Mobilfunkpreise abweichend) - sowie - am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. Festnetz d. Deutschen Telekom, Mobilfunkpreise abweichend).

Eingetragen am 15.12.2009 um 12:16 Uhr.
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